Veranstaltungsbedingungen
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer tragen die volle Verantwortung für die Gesunderhaltung ihrer Pferde.
- Die Reiter/Fahrer und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muß für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. Während der gesamten Veranstaltung bleibt der Reiter/Besitzer Tierhüter im Sinne des § 834 BGB
- Es besteht Haftungsausschluss für den Veranstalter und seine Mitarbeiter sowie für die Grundeigentümer, auf deren Gelände die Veranstaltung und Pferdeunterbringung stattfindet. Die Reiter/Fahrer/Pferdebesitzer tragen für sich und ihre Pferde die alleinige Verantwortung und haben den Veranstalter von eventuellen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die durch sie, ihre Pferde oder Helfer ausgelöst werden.
- Die Pferde müssen seuchenfrei sein und aus einem seuchenfreien Stall kommen. Es dürfen nur Tiere teilnehmen, die an keiner ansteckenden Krankheit leiden. In Zweifelsfällen kann auf Kosten des Teilnehmers ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
- Für alle mitgebrachten Pferde und Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
- Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsener teilnehmen. Der Erwachsene übernimmt die Aufsichtspflicht gemäß § 832 BGB für die gesamte Dauer der Veranstaltung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren muß das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung vorliegen.
- Bei Rücktritt nach Anmeldeschluß wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Es kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Veranstalter.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder ausfallen zu lassen; in diesem Fall werden die Anmeldegebühren erstattet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor einen anderen, qualifizierten Ausbilder für die Veranstaltung zu engagieren.
- Jeglicher Rückriff auf den Veranstalter oder seine Helfer ist ausgeschlossen. Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den Besuchern, Pferdebesitzern und Teilnehmern andererseits kein Vertragsverhältnis. Deshalb ist jede Haftung für Diebstahl und Verletzung bei Mensch und Tier ausgeschlossen.
- Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner bestellten Helfer ist Folge zu leisten.
- Anmeldeschluß ist, wenn nicht anders vermerkt vier Wochen vor Seminarbeginn. Es werden nur Anmeldungen mit gleichzeitiger Zahlung der Anmeldegebühr entgegengenommen. Die Anmeldegebühr soll per Überweisung mit Angabe der Veranstaltung und des Teilnehmers gezahlt werden. (Stefanie Prasch, DiBa, Kto.-Nr.: 5528682059, BLZ: 50010517)